Projektbeschreibungen 2012

Bebauungsplan Klein Nordende - Biologische Erfassungen und Artenschutzfachbeitrag


Gutachten im Auftrag von Möller Plan, Wedel

Im Rahmen eines Bebauungsplanes in der Gemeinde Klein Nordende wurde die leguan gmbh Anfang März 2012 beauftragt, biologische Untersuchungen für eine Eingriffsbewertung sowie für die artenschutzfachliche Konfliktanalyse durchzuführen.
Die Bestandserhebung basierte auf Erfassungen der Biotoptypen, der Pflanzen der Roten Liste, Amphibien, Brutvögeln und Fledermäusen. Zudem wurden Vorkommen sonstiger streng geschützter Arten erfasst und bewertet.

Innerhalb des knapp 5 ha großen Untersuchungsgebietes wurden insgesamt 28 verschiedene Fundorte ausgewiesen, die 15 verschiedenen Biotoptypen bzw. Biotoptypenkombinationen zugewiesen wurden. Von den erfassten Fundorten stehen 2 Knicks unter einem gesetzlichen Schutz.
Im Untersuchungsgebiet wurden eine in Schleswig-Holstein gefährdet Art und 3 Pflanzenarten der Vorwarnliste festgestellt. Der Wuchsort der gefährdeten Pflanze wird vorhabensbedingt nicht in Anspruch genommen, die Inanspruchnahme der Wuchsorte der 3 anderen Pflanzenarten bedingt keine weitergehenden Maßnahmen.

In den beiden künstlichen Kleingewässern wurden jeweils Teichmolche festgestellt, die nicht zu den streng geschützten Amphibienarten zählen. Die Gewässer werden vorhabensbedingt nicht in Anspruch genommen.

Sämtliche 23 nachgewiesenen Brutvogelarten des knapp 5 ha großen Untersuchungsgebietes sind in Schleswig-Holstein ungefährdet. Betroffenheiten waren für 3 Brutvogelgilden zu prüfen.
Für die Brutvögel kam es in Verbindung mit § 44 (5) BNatSchG nicht zum Eintritt von Zugriffsverboten nach § 44 (1) Nr. 1 bis 3 BNatSchG. Wesentlich sind hierbei die Beschränkung der Fällarbeiten bei Gehölzen auf Zeiten außerhalb der Brutzeiten sowie der günstige Erhaltungszustand der nachgewiesenen Arten.

Es wurden 3 Fledermausarten festgestellt. Für die Fledermausfauna hat das Vorhabensgebiet als Quartierstandort keine Bedeutung, es weist eine geringe bis mäßige Bedeutung als Jagd- bzw. Nahrungshabitat auf.
Durch den überwiegenden Erhalt der Knickstrukturen bleiben wichtige Strukturen für die Fledermäuse erhalten. Die Fledermäuse siedeltn vermutlich in Häusern im vorhandenen Siedlungsbereich. Artenschutzfachliche Konsequenzen für die festgestellten Fledermäuse entfielen.
Bei Einhaltung der geforderten Maßnahmen standen keine artenschutzfachlichen Hindernisse der Realisierung des Vorhabens entgegen.
Die Planung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) oder die Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 45 (7) BNatSchG waren nicht erforderlich.

Projektmitarbeit

Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Tom Müller
Dipl.-Biol. Haiko Petersen
Dipl.-Landschaftsökologin Nicole Janinhoff


Aktualisierung: 20.02.2013